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   LG Stuttgart, 05.11.2007 - 10 T 220/07   

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https://dejure.org/2007,30072
LG Stuttgart, 05.11.2007 - 10 T 220/07 (https://dejure.org/2007,30072)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 05.11.2007 - 10 T 220/07 (https://dejure.org/2007,30072)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 05. November 2007 - 10 T 220/07 (https://dejure.org/2007,30072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betreuung: Zur Verwirkung eines Beschwerderechts gegen die Betreuungsanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts zur unbefristeten Einlegung einer Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach mehr als zwei Jahren keine unbefristete Beschwerde gegen Betreuungsanordnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 13.10.1976 - 16 Wx 121/76
    Auszug aus LG Stuttgart, 05.11.2007 - 10 T 220/07
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist in allen Rechtsgebieten anwendbar, insbesondere auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Rahmen der unbefristeten Beschwerde (OLG Köln, Beschluss vom 13.10.1976, Az.: 16 Wx 121/76) und im Prozessrecht (vgl. dazu Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 242 Rdnr. 92).

    Dieser Zeitraum genügt, um eine Verwirkung anzunehmen (OLG Köln, Beschluss vom 13.10.1976, Az.: 16 Wx 121/76; LG Kiel, Rpfleger 1996, S. 346).

  • OLG Köln, 20.11.2006 - 16 Wx 211/06

    Verwirkung des Beschwerderechts gegen Betreuerbestellung

    Auszug aus LG Stuttgart, 05.11.2007 - 10 T 220/07
    Das OLG Köln hat in einer neueren Entscheidung ausgeführt, dass auch dieser Zeitraum - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - Grundlage einer Verwirkung sein kann (OLG Köln, NJW-RR 2007, S. 799 f.).
  • BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98

    Verwirkung des Beschwerderechts in einer Betreuungssache

    Auszug aus LG Stuttgart, 05.11.2007 - 10 T 220/07
    Stets sind jedoch alle Umstände des Einzelfalls aus objektiver Sicht zu würdigen, wobei eine Verwirkung immer nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann, weil andernfalls die vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehene Rechtsmittelfrist konterkariert würde (vgl. nur BayObLG, FamRZ 1999, S. 1095 f.).
  • LG Kiel, 14.03.1996 - 3 T 31/96
    Auszug aus LG Stuttgart, 05.11.2007 - 10 T 220/07
    Dieser Zeitraum genügt, um eine Verwirkung anzunehmen (OLG Köln, Beschluss vom 13.10.1976, Az.: 16 Wx 121/76; LG Kiel, Rpfleger 1996, S. 346).
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